Verlegung einer Gashochdruckleitung im Pflugverfahren
Ressourcen geschont – Kosten gespart
Eine Gashochdruckleitung, die konventionell zeitaufwendig in zwei Bauabschnitten verlegt worden wäre, konnte durch den Einsatz des Pflugverfahrens in nur vier Arbeitstagen verbaut werden. Geschont wurde dabei nicht nur die Umwelt sondern auch das Portemonnaie der NEW Netz GmbH.
Die NEW Netz GmbH betreibt die Versorgungsnetze für Strom, Erdgas und Trinkwasser in der Region Mönchengladbach und am Niederrhein. Das Netzgebiet für Gas hat eine Fläche von 955 km² und versorgt circa 645.000 Einwohner.
Im Februar 2015 war die Umlegung einer bestehenden Gashochdruckleitung in Mönchengladbach zwischen den Ortsteilen Hehn und Herdt erforderlich. Da sich die Verlegetrasse auf offenem Gelände ohne großes Gefälle befand, entschied sich NEW Netz als erster Energiedienstleister im Umkreis für eine Verlegung der neuen Leitung mittels Pflugverfahren. Rund 1.700 m der Gesamtstrecke von 2.400 m stellten sich im Vorfeld der Planungen als für das Verfahren optimal geeignet heraus.
Mit dem Pflugverfahren haben wir einen neuen Verlegerekord aufgestellt.Norbert Eßer, Bauleiter NEW Netz
Stahlrohre mit Zweilagen-Beschichtung aus PE und PA
Salzgitter Mannesmann Line Pipe lieferte HFI-geschweißte Stahlrohre im Durchmesser 273,0 x 5,0 mm in Einzelrohrlängen von 12 m. Die Leitung der Güte L245N wurde für einen maximal möglichen Betriebsdruck von 16 bar dimensioniert und außen mit einer Zweilagen-Beschichtung aus 2,7 mm Polyethylen und mit einer zusätzlichen Verschleißschutzschicht aus 2 mm Polyamid versehen. Die Schweißnahtisolierung wurde ebenso auf das Einzugverfahren und die Polyamidumhüllung abgestimmt.
Die Verlegung im Pflugverfahren
Die Rohre wurden an der 1.700 m langen Leitungstrasse ausgelegt und vor Ort zu drei Strängen verschweißt. Die Verbindungsbereiche wurden gestrahlt und anschließend von der Firma Kebulin mit einer glasfaserverstärkten Kunststoffumhüllung (HT80) nachisoliert.
Die Verlegung mit Spezialunimog und Verlegepflug wurde vom österreichischen Unternehmen IFK, das über mehr als 20 Jahre Erfahrung mit diesem Verfahren verfügt, ausgeführt. Der Unimog zog über eine Seilwinde den Verlegepflug, der den angeschweißten Rohrstrang auf eine Verlegetiefe von bis zu 2,5 m millimetergenau entlang des geplanten Trassenverlaufes und des Verlegeniveaus einzog. Im selben Arbeitsgang wurden zusätzlich zwei Leerrohre für Glasfaserkabel in der vom Verlegepflug gezogenen Furche mitverlegt. Nach dem Einpflügen und Trennen vom Verlegeschwert wurden die eingezogenen Strangenden mit der restlichen Leitung verschweißt und umfangreichen Prüfungen unterzogen.
Verlegerekord für NEW
NEW-Bauleiter Norbert Eßer: »Normalerweise hätten die Arbeiten in zwei Bauabschnitten zum Jahreswechsel 2014/2015 und 2015/2016 ausgeführt werden müssen. Mit dem Pflugverfahren haben wir einen neuen Verlegerekord aufgestellt. Die Verlegung konnte in nur vier Arbeitstagen abgeschlossen werden«.
Auch Marion Hauschke, Abteilungsleiterin Ausführungsplanung und Bau bei NEW Netz, ist mit dem Projektverlauf vollends zufrieden: »Dadurch, dass keine Lkws und Bagger zum Einsatz kamen, beschränkten sich auch die Flurschäden, die im Nachgang behoben werden mussten, auf ein Minimum.« Norbert Eßer abschließend: »Nach der Pflügung sah es fast so aus, als wären wir gar nicht da gewesen.«
Pflugverfahren – Vorteile und Möglichkeiten
Das österreichische Unternehmen IFK aus Salzburg verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung mit der Spezialpflügetechnik und gilt als europäischer Technologieführer in diesem Bereich.
Im Pflugverfahren können Rohre mit einem Durchmesser von DN 40 bis DN 600 bis zu einer Tiefe von 2,5 m in Bodenklassen von 2 bis 5 verlegt werden. Auch Pflügungen durch Gewässer bis 1,50 m Wassertiefe sind möglich. Darüber hinaus erstellt IFK auch umfangreiche Dokumentationen mit sämtlichen Verlegedaten.
Die Vorteile im Überblick
- 20 mal schneller als ein Bagger
- Kostenersparnis gegenüber konventioneller Verlegung bis zu 40 %
- Schonung der Umwelt
- Reduzierung von Baugruben, Aushub, Bodentransporten und Flurschäden
- kaum Belästigung der Anrainer